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VR-BANK Neuwied-Linz eG
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Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer

Anträge zum Download

Kirchensteuerpflichtige Kunden haben bei der Erhebung der Kirchensteuer auf private Kapitalerträge ein Wahlrecht:
Veranlagung beim Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung oder Einbehalt der Kirchensteuer zum Zeitpunkt des Steuerabzugs. Vordrucke erhalten Sie hier zum Download. Dies ist nur erforderlich, sofern Ihre Kapitalerträge den bei uns vorhandenen Freistellungsauftrag überschreiten.

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Kostenloser Download der Softaware unter:
http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2_allversions.html