Arbeitnehmersparzulage auf Fondssparen
Der Staat fördert seit 01.01.2004 die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen (vL) in bestimmte Investmentfonds für jährliche Einzahlungen bis 400 EUR mit Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Förderung beträgt in den alten Bundesländern 18 Prozent. Für Anleger aus den neuen Bundesländern beträgt die ASZ für das Jahr 2004 22 Prozent (ab dem Sparjahr 2005 18 Prozent). Die Änderung gilt auch für Fonds, die vor dem 01.01.2004 angelegt worden sind.
In 2004 können Sie damit in den alten Bundesländern bis zu 72 EUR (Ledige) bzw. bis zu 144 EUR (Verheiratete), in den neuen Bundesländern bis zu 88 EUR (für ein Arbeitnehmer) bzw. bis zu 176 EUR (für zwei Arbeitnehmer) vom Staat dazu bekommen!
Es gelten Einkommensgrenzen.
In 2004 können Sie damit in den alten Bundesländern bis zu 72 EUR (Ledige) bzw. bis zu 144 EUR (Verheiratete), in den neuen Bundesländern bis zu 88 EUR (für ein Arbeitnehmer) bzw. bis zu 176 EUR (für zwei Arbeitnehmer) vom Staat dazu bekommen!
Es gelten Einkommensgrenzen.

