Arbeitnehmersparzulage (ASZ)
Der Staat fördert die vermögenswirksamen Leistungen (vL) auf einen Bausparvertrag mit einer Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Der maximal geförderte Betrag umfasst 470 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer. Diesen Höchstbetrag fördert der Staat mit 9 % ASZ. Pro Jahr können Sie damit vom Staat eine Förderung bis zu 43,00 EUR (für einen Arbeitnehmer) bzw. bis zu 86,00 EUR (für zwei Arbeitnehmer) erhalten! Diese Regelungen gelten seit dem 01.01.2004 - auch für bereits bestehende Verträge.
Es gelten Einkommensgrenzen.
Es gelten Einkommensgrenzen.

