Navigation überspringen
VR-BANK Neuwied-Linz eG
Langendorfer Straße 147
56564 Neuwied
Telefon: (0 26 31) 82 54-0
Telefax: (0 26 31) 82 54-4 49
E-Mail: mail@vrbank-neuwied-linz.de

Wohnungsbauprämie (WoB)

Mit der WoP "belohnt" der Staat eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag.

Nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) können natürliche Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, WoP für Sparleistungen auf einen Bausparvertrag erhalten. Unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die jährliche Mindestbesparung für den Erhalt der WoP beträgt 50 EUR. Für die Gewährung der WoP hat der Gesetzgeber Einkommensgrenzen festgelegt.

Die Förderung beträgt 8,8 Prozent auf jährliche Einzahlungen von maximal 512 EUR für Ledige (1.024 EUR für Verheiratete).

Diese Regelung gilt seit 01.01.2004 - auch für bereits bestehende Verträge.

Pro Jahr können Sie damit maximal rund 45 EUR (Ledige) bzw. bis zu rund 90 EUR (Verheiratete) vom Staat als Prämie bekomme